Als Ehe- und Kanzleipartner stehen wir als starke Einheit für unsere Klienten zur Verfügung. Wir beraten Körperschaften, Unternehmen und Privatpersonen und vertreten Sie vor allen österreichischen Gerichten und Behörden.
Als Rechtsanwälte haben wir uns mit Herz und Seele der Allgemeinpraxis mit nachstehender Schwerpunktsetzung verschrieben:
Liegenschafts- und Immobilienrecht
- Beratung
- Errichtung von Verträgen jeglicher Art
- grundbücherliche Durchführung
Durchsetzung von Ansprüchen und Abwehr von Forderungen aller Art
- Schadenersatz- und Schmerzengeld aus Verkehrs- und Sportunfällen,
- Arzthaftungsfälle
- Gewährleistungsrecht
- Miet- und Wohnrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
Ehe-, Familien- und Erbrecht
- Scheidungsrecht
- Partnerschafts- und Kindsrecht
- Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und Errichtung von Testamenten
Markenschutz
Jagdrecht
Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht
Strafrecht